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SEO-News · Barrierefreiheit

Barrierefreie Webseiten ab 2025?

So vermeidest Du, dass Deine Webseite abgeschaltet wird. Webseiten müssen in Zukunft barrierefrei sein, um allen Personen Zugang zu den Inhalten zu gewähren — das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht es ab 2025 zur Pflicht.

28.06.2025BFSG tritt EU-weit in Kraft
12 Mio.Menschen mit Einschränkungen in Deutschland
90 %der getesteten Onlineshops sind nicht barrierefrei
BFSGPflicht ab Mitte 2025
Worum es geht

Barrierefreiheit wird ab 2025 zur Pflicht

Webseiten müssen in Zukunft barrierefrei sein, um allen Personen Zugang zu den Inhalten zu gewähren. Das betrifft vor allem Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen. Was bisher eher schleppend umgesetzt wurde, ist ab 2025 Pflicht: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt die Anforderungen fest, die Webseiten ab diesem Zeitpunkt in puncto Barrierefreiheit erfüllen müssen. Aber genau ist eigentlich eine barrierefreie Webseite und wie setzt man sie um? Erfahre in diesem Beitrag, welche Richtlinien für Webseiten gelten, wen das Gesetz betrifft und welche Punkte Du bei der Umsetzung beachten musst.

Handlungsbedarf

Die meisten Webseiten sind nicht barrierefrei

Es besteht Handlungsbedarf. Eine Untersuchung großer Onlineshops zeigt, dass über 90 % der 71 getesteten Websites nicht barrierefrei sind (Google/ Aktion Mensch 2024). Das kann nicht nur Strafen oder im schlimmsten die Abschaltung der Seite nach sich ziehen, sondern auch zu massiven wirtschaftlichen Einbußen führen. Online-Shops, die nicht barrierefrei sind, können von einem großen Teil der Kunden nicht genutzt werden. Und das ist kein kleiner Anteil: den Unternehmen entgehen Umsätze im Milliardenbereich.

Ab Mitte 2025 tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass die Barrierefreiheit für Websites vorschreibt. Erfahre in unserem Artikel mehr zu den Anforderungen für barrierefreie Webseiten.

Die Ausgangslage

90%

der 71 getesteten großen Onlineshops sind nicht barrierefrei.

Nicht barrierefreie Online-Shops können von einem großen Teil der Kunden nicht genutzt werden — den Unternehmen entgehen Umsätze im Milliardenbereich.

Google / Aktion Mensch 2024
Begriffsklärung

Barrierefreie Website

Barrierefreiheit bedeutet bei einer Webseite, dass diese für jeden Menschen frei und ohne Barrieren zugänglich ist. Damit ist allerdings nicht nur gemeint, dass alle Menschen mit Behinderung und Einschränkungen Zugang zu Deiner Website haben sollen, sondern jeder Nutzer Deine Seiten ohne Einschränkungen besuchen und nutzen kann.

Was dahintersteckt

Was ist eine barrierefreie Website?

Alle wichtigen Infos sollten ohne Barrieren frei zugänglich und die Webseite in vollem Umfang nutzbar sein. Die Anforderungen an barrierefreie Webinhalte sind zum Beispiel klare und einfache Sprache und Navigation, die Möglichkeit, die Tastatur zur Bedienung zu nutzen oder die Überprüfung mit automatischen Tools. Barrierefreiheit beinhaltet aber auch Responsivität von Websites und Anwendungen. Das bedeutet, dass diese auf allen Endgeräten nutzbar sein müssen.

Der Geltungsbereich

Welche Webseiten müssen ab 2025 barrierefrei sein?

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beinhaltet die Anforderungen, die eine Webseite mindestens erfüllen muss, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass mit seinem Inkrafttreten am 28.06.2025 barrierefreie Websites in der EU gesetzlich vorgeschrieben sind.

Die Anforderungen, die das Gesetz durch bestimmte Richtlinien vorschreibt, müssen bis zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen, die die Barrierefreiheit für alle Menschen sicherstellen sollen. Setzt ein Webseitenbetreiber diese Vorgaben nach der Richtlinie nicht innerhalb der Fristen um, drohen in der Konsequenz Strafen oder sogar die komplette Abschaltung von Webseiten, die nach der Definition der Verordnung nicht barrierefrei sind.

Aber was heißt das jetzt für Dich und Dein Unternehmen? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ab Mitte 2025 Pflicht für alle Webseiten, die Produkte und Dienstleistungen im Web anbieten. An Barrierefreiheit führt also kein Weg vorbei.

Pflicht mit Potenzial

Warum muss meine Webseite den Anforderungen für Barrierefreiheit genügen?

Das neue Gesetz für barrierefreie Websites gibt eine neue Norm für die Gestaltung und Umsetzung von Webseiten vor. Die Regelungen sind ab 2025 Pflicht und betreffen nicht nur eine Ebene, sondern beinhalten viele Faktoren, wie responsives Webdesign, einfache Navigation und Struktur, einfache Sprache für Texte und gut strukturierte Inhalte.

Was erst einmal nach einer Einschränkung in der Gestaltungsfreiheit klingt, birgt bei näherer Betrachtung enormes Potenzial für Umsatz: In Deutschland leben aktuell über 12 Millionen Menschen mit Einschränkungen oder Behinderung, die auf Hilfsmittel, wie Screenreader, Tastatureingabe oder Spracheingabe angewiesen sind.

Wenn diese Menschen nicht in Deinem Online-Shop einkaufen können oder die Dienstleistungen, die Du auf Deiner Website anbietest, nicht nutzen können, verschenkst Du Umsatz durch Barrieren, die Menschen davon abhalten, zu Deinen Kunden zu werden. In Europa besitzen diese Personen nach aktuellen Zahlen eine Kaufkraft von 2,3 Billionen Euro im Jahr (Handelsblatt 2024).

Hinzu kommt, dass nicht nur Menschen mit Behinderung Deine Webinhalte nicht nutzen können, sondern zum Beispiel auch eine Person, die die Sprache nicht gut beherrscht und Deine Texte nicht versteht und so die notwendigen Infos nicht erhalten kann. Auch hier ergeben sich ungenutzte Umsatzpotenziale.

Was auf dem Spiel steht

Barrierefreiheit ist ein Markt

  • 12 Mio. Menschen mit Einschränkungen oder Behinderung in Deutschland
  • 2,3 Bio. € jährliche Kaufkraft dieser Personen in Europa
  • 90 % der getesteten großen Onlineshops sind nicht barrierefrei
  • 28.06.2025 ab diesem Tag gilt das BFSG EU-weit

Quellen: Handelsblatt 2024, Google / Aktion Mensch 2024

Die Grundlage WCAG 2.1

Wie macht man eine Website barrierefrei?

Eine barrierefreie Website muss einerseits technische Anforderungen erfüllen, die den Zugang für alle Personen beinhalten, andererseits inhaltlichen Kriterien entsprechen. Die Definition dieser Kriterien ist in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) festgelegt, die den international geltenden Leitfaden für barrierefreie Webinhalte und barrierefreies Webdesign vorgeben.

Enthalten sind insgesamt vier Kategorien und zwölf Richtlinien und Kriterien, die den Erfolg bei der Umsetzung beschreiben und durch drei Stufen messbar machen. Soll eine Webseite barrierefrei sein, müssen diese Vorgaben und Mindestkriterien nach WCAG 2.1 AA erfüllt sein. Der Anbieter muss also dafür sorgen, dass die Barrierefreiheit auf seinen Seiten nach den vorgegebenen Regeln umgesetzt wird.

Erstmals auch private Unternehmen

Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Barrierefreiheit ermöglicht Menschen mit Einschränkungen oder Behinderung die Teilhabe. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat deshalb das Ziel, Barrieren abzubauen und Web-Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen, die zum Beispiel Hilfsmittel zum Lesen oder für die Eingabe benötigen.

Die Neuerung ist, dass die Norm für Barrierefreiheit in Deutschland das erste Mal auch für private Unternehmen gilt. Bisher waren gemäß § 12 BGG in der EU nur Behörden und Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen, die mindestens zur Hälfte in öffentlicher Hand sind, gesetzlich dazu verpflichtet, die Richtlinien nach WCAG und BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) einzuhalten. Das kann zum Beispiel die Seite des Bundesministeriums oder des Bundes sein oder Kommunen und Einrichtungen betreffen.

Wenn Du also Produkte und Dienstleistungen über eine Webseite im Internet anbietest, muss die Website für Dein Unternehmen bis Mitte 2025 barrierefrei sein. Damit man dieser Pflicht nachkommen kann, muss man wissen, was der neue Standard für barrierefreie Websites nach WCAG AA und der Verordnung BITV 2.0 überhaupt beinhaltet. Wir haben einige Punkte und Infos in einer Checkliste zur Barrierefreiheit für Dich zusammengestellt.

Mehrere Ebenen

Checkliste: Wann gilt eine Website als barrierefrei?

Lass uns mal sehen, wann eine Webseite wirklich barrierefrei ist. Barrierefreiheit betrifft grundsätzlich mehrere Ebenen Deiner Webseite. Barrierefreiheit bezieht sich auf die Usability, die Struktur und die Inhalte von Webseiten. Barrierefreies Webdesign gehört also zum Standard für jeden Internetauftritt.

Die Richtlinie und alle Kriterien dafür kann man in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) nachlesen. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die Zugänglichkeitsstufe AA, die rechtlich akzeptabel ist und im mittleren Bereich liegt. Folgende Anforderungen müssen innerhalb der Fristen umgesetzt werden:

WCAG 2.1 AA

Barrierefreie Websites sind responsiv

Diese Anforderungen müssen innerhalb der Fristen umgesetzt werden, damit eine Webseite als barrierefrei gilt:

  • Responsiv auf allen Endgeräten

    Barrierefreies Webdesign ist responsiv, das heißt, dass Websites auf allen Endgeräten, wie Desktop, Smartphone oder Tablet nutzbar sind. Dabei ist es besonders wichtig, dass Inhalte, Struktur und Webdesign voneinander getrennte Bereiche sind. Wenn Du später etwas an Deiner Website ändern möchtest, ändern sich nicht alle drei Bereiche, sondern nur einer.

  • Gut strukturiert und verständlich

    Gut strukturierte Websites sind einfach zu verstehen. Überschrifthierarchien, Absätze und eine eindeutige Navigation sorgen für Übersicht und ermöglichen es Nutzern, sich leicht zurechtzufinden. So sorgt Barrierefreiheit dafür, dass Personen auf Websites genau das finden, was sie suchen.

  • Einfache, klare Sprache

    Sprachbarrieren durch komplexe Sätze und Texte mit Fachbegriffen sollten bei der Erstellung von Inhalten vermieden werden. Einfache Formulierungen und klare Sprache stellen sicher, dass Inhalte, wie Texte, auf Deinen Webseiten von allen Menschen verstanden werden können.

  • Alternativtexte für Medien

    Alternativer Text (sogenannter Alt-Text) zu Bildern, Grafiken, Videos und Audiodateien macht Inhalte beispielsweise für Menschen mit Sehbehinderung verfügbar, die sich die Texte vorlesen lassen müssen. Meta-Title und Meta-Description sorgen dafür, dass Nutzer genau wissen, worum es auf Deiner Webseite geht, bevor sie auf sie klicken.

  • Skalierbare Inhalte

    Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen benötigen zum Lesen Deiner Inhalte die Vergrößerungsfunktion an Ihrem Display oder Bildschirm. Die Inhalte sollten deshalb skalierbar sein. Schriften, Abstände und andere Teile Deiner Webseite sollten sich relativ zur Vergrößerung ändern lassen können.

  • Ausreichender Kontrast (WCAG AA)

    Mangelnder Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund kann für Menschen mit Einschränkungen zum Problem werden. Inhalte auf Deinen Seiten sollten von jedem Nutzer gelesen und angeschaut werden können. Kontrast bei der Farbwahl und im Design nach dem Standard WCAG AA gehören deshalb ebenfalls zur barrierefreien Website.

Aufwand vs. Zukunftssicherheit

Nicht barrierefrei - nicht wettbewerbsfähig?

Die Umsetzung der neuen Norm für Barrierefreiheit kann für Unternehmen mit Herausforderungen verbunden sein. Viele Web-Angebote werden bisher nicht über eine barrierefreie Website vertrieben, weil die Einhaltung der Richtlinie zusätzlichen Aufwand erfordert. Die Umstellung von bestehenden Internetseiten zu barrierefreien Websites kann sehr viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen und wird deshalb bisher nur selten oder in Teilen an einigen Stellen oder nicht auf allen Ebenen umgesetzt.

Das neue Gesetz gibt ab Mitte 2025 Richtlinien für eine barrierefreie Website für private Unternehmen vor, die das Ziel haben, die Teilhabe an Inhalten aus dem Internet alle Menschen zu ermöglichen. Werden diese Richtlinien und Regelungen nach WCAG und BITV 2.0 für die Barrierefreiheit nicht eingehalten, kann eine nicht barrierefreie Website sogar abgeschaltet werden, weil sie die Anforderungen nicht erfüllt. Eine barrierefreie Website sichert Unternehmen also auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit im Web.

Fazit

Barrierefreiheit sichert Wettbewerbsfähigkeit und kann Umsatz generieren

Die Macher von lass machen arbeiten am Puls der Zeit. Wir kennen die neuesten Entwicklungen, diskutieren aktuelle Fragen und setzen die Anforderungen um, die an Webseiten gestellt werden, um im Wettbewerb bestehen zu können. Das betrifft nicht nur Suchmaschinenoptimierung, sondern auch Webentwicklung und Webdesign.

Richtlinien für barrierefreie Websites und Anwendungen sind in der EU längst überfällig. Barrieren auf technischer Ebene, in Bezug auf Sprache und Usability halten Menschen davon ab, die Webseiten der Anbieter zu nutzen und schränken sie diesbezüglich ein. Gründe dafür sind die bisher fehlende gesetzliche Verordnung, die diese Richtlinien für private Unternehmen zur Pflicht machen und Herausforderungen, die mit der Umsetzung von Barrierefreiheit einhergehen.

An Barrierefreiheit führt jedoch auch im Internet kein Weg vorbei. Barrierefreie Websites sichern Deinem Unternehmen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit am Markt und sorgen dafür, dass Du die Konkurrenz bald hinter Dir lässt, sondern können auch zusätzlichen Umsatz in beträchtlicher Höhe generieren, indem Barrieren abgebaut werden, die potenzielle Kunden davon abhalten, Deine Produkte zu kaufen und Dienstleistungen zu nutzen.

Barrierefreiheit von Webseiten ist damit, genau wie Digitalisierung, die Grundlage für den Erfolg von Unternehmen, die über Ihre erfolgreiche Zukunft entscheiden kann.

lass machen — Deine Agentur für Digitalisierung

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Ab Mitte 2025 ist Barrierefreiheit Pflicht — und gleichzeitig eine Chance auf mehr Reichweite und Umsatz. Wir helfen Dir bei der Umsetzung der Barrierefreiheit für Deine Webseite: von WCAG-konformer Technik über klare Sprache bis zum responsiven Webdesign. lass uns unverbindlich schnacken.